Kanzleiportrait
Die Sozietät - seit vielen Jahren an der Seite unserer Mandanten
Wir betreuen Firmen, Privatpersonen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vereine
Rechtsanwalt Konrad Schneider und Rechtsanwältin Heidrun Schulze, die zuvor als Einzelrechtsanwälte tätig waren, gründeten am 01. September 1997 die Anwaltskanzlei Schneider & Schulze. Die Kanzlei beging im Jahr 2022 ihr 25-jähriges Jubiläum.
Zu den teilweise bereits langjährigen Mandanten der Kanzlei zählen Firmen, Privatpersonen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vereine.
Rechtsanwältin Heidrun Schulze ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2014 Fachanwältin für Familienrecht.
Seit 2007 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider das Kanzleiteam, zunächst als angestellter Rechtsanwalt tätig und seit 01.07.2014 als Mitgesellschafter der Anwaltskanzlei Dr. Schneider und Schulze.
Seit dem 01.01.2025 führt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider die Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze als alleiniger Inhaber weiter.
Die Kanzlei wird weiterhin unterstützt von Frau Rechtsanwältin Heidrun Schulze und Frau Rechtsanwältin Christine Terne jeweils als angestellte Rechtsanwältinnen.
Frau Rechtsanwältin Christin Terne hat im Jahr 2001 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht absolviert und stellt derzeit die notwendige Fallsammlung zusammen.
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider hat im Jahr 2024 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht durchgeführt und befindet sich ebenfalls im Stadium der Fallsammlung.
Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen sowohl der Rechtsanwälte als auch der Mitarbeiter gewährleistet einen gleich bleibend hohen Standard bei der Betreuung der Mandanten und der Lösung ihrer Probleme.
So konnten auch in den letzten Jahren verschiedene Fachanwaltstitel erworben werden. Frau Rechtsanwältin Schulze ist sowohl Fachanwältin für Arbeitsrecht als auch für Familienrecht. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schneider zeichnet sich durch den Fachanwalt für Sozialrecht aus.
Die Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze ist für den Geltungsbereich „Erbringung anwaltlicher Leistungen“ gemäß der DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert (TÜV Süd).
Des Weiteren ist die Anwaltskanzlei Dr. Schneider & Schulze Partnerkanzlei der Deutschen Rechtsanwalts Service GmbH (D.R.S.). Die D.R.S. ist ein Tochterunternehmen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und bietet ein auf dem deutschen Markt einzigartiges Anwaltsnetzwerk. Hochwertige Rechtsdienstleistungen werden so nah am Kunden organisiert.